Wie das Jobcenter den Ärmsten in Deutschland Weihnachten versaut



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Wie das Jobcenter den Ärmsten in Deutschland Weihnachten versaut

Seit etlichen Jahren arbeite ich in der Erwerbslosenberatung für aufRECHT e.V. in Iserlohn. Hunderte von Menschen haben mir über Jahre tiefe Einblicke in Ihre Lebenswirklichkeit gewährt. Wir verstehen uns. Ich arbeite. Selbstständig, unentgeltlich, und beziehe „aufstockend“ ALG II. Offensichtlich spüren die Betroffenen, dass ich einer von ihnen bin.

Im November 2007 nahm ich “Undercover” an einer unzulässigen Ein-Euro-Maßnahme teil. Die Agenda 2010-Politik war noch jung und die verheerenden Auswirkungen noch nicht so sichtbar wie heute. Damals schrieb ich das Gedicht “Hartz IV- Advent”.

Seitdem ist vieles schlimmer geworden. Die Notversorgung bei den Tafeln in Deutschland spricht hier eine laute Sprache.

Kein Weihnachten für Arme!

Ein Einblick in die Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) und die Manipulationen durch die ReGIERung lässt uns erahnen, wie erbärmlich kleinkarriert die Vermögensumverteilung in Deutschland vorangetrieben wird. Adventsschmuck und Weihnachtsbaum wurden aus dem Existenzminimum gestrichen. Und aus Bier wurde Wasser.

Fast 20,00 € kürzte die Regierung ab 2011 aus dem Regelsatz. Die Streichung betraf auch Tee-Trinker und Nicht-Raucher und selbst Beschäftigte mit Aufstockung.

Von wem die folgenden Zeilen stammen, habe ich nicht herausfinden können, aber sie spiegeln für mich ein Stück der modernen Wirklichkeit wieder in einem der reichsten Länder der Erde. Pfui Teufel!

 

„Es war einmal ein Weihnachtsfest,

da waren Kinder auf den Straßen,

die waren hungrig und durchnässt,

und sahen zu wie andere aßen.“

 

Zu Weihnachten wird sanktioniert

Am 07.12.2017 suchte uns ein Mann in der Beratung auf, dem das Jobcenter Märkischer Kreis die existenzsichernden Leistungen mit fadenscheinigen Gründen um 60 % oder 245,40 € gekürzt hatte. 163,60 € bleiben ihm nun zum Überleben. Drei Monate lang. Für Dezember, Januar und Februar. Und ein paar Lebensmittelgutscheine.

Aber der Geschundene teilte uns mit, dass seine Sachbearbeiterin ihn weggeschickt hatte, als er Anfang Dezember allein im Jobcenter wegen der Gutscheine vorsprach. Sie vertröstete ihn auf einen Termin am 18.12. Er kam zu aufRECHT e.V. Am 11. begleitete ich ihn als Beistand zum Jobcenter. Seine zuständige Sachbearbeiterin fehlte. Die Vertretung half nach anfänglichem Zögern aus. Mit 6 Gutscheinen á 10,00 € darf er sich nun an irgendeiner Discounterkasse den Blicken der Kunden aussetzen.

Ich bin sicher, dass sich auch diese Sanktion wieder einmal als rechtswidrig herausstellen wird. Er wird einen neuen Bescheid bekommen. Er wird eine Nachzahlung bekommen. Aber bis zur Entscheidung des Sozialgerichts können zwei oder drei Jahre vergehen. Den Jobcentermitarbeitern kann das egal sein. Sie bekommen – anstelle einer Kürzung – Weihnachtsgeld.

Knete gestrichen – kann ja mal vorkommen

Und dann war da eine Person, die einen nahen Angehörigen verloren hatte. Eine übereifrige Jobcenter-Mitarbeiterin witterte gleich eine fette Erbschaft . . ., stellte die Leistungen mit sofortiger Wirkung komplett ein und forderte allerlei Dokumente an. Bisher ist allerdings weder geklärt, ob Vermögen oder Schulden hinterlassen wurden, noch wie viele weitere Personen hier beteiligt sind.

Also gab es keine Miete im Dezember, keine Heizkostenübernahme und nichts zum Beißen. Und weil die Leistungen komplett eingestellt wurden, war auch der Krankenversicherungsschutz gekündigt. – Wir mischten uns ein und konnten Zeitaufschub und Nachleistungen sicherstellen. 2017 – Weihnachten und Existenzangst.

Betteln für die Mitarbeiter der Grundsicherung

Wer gibt schon einem bedürftigen Bettler Geld, wenn er weiß, dass dieses Geld von der Stadt konfisziert wird. Nicht nur Dortmund hat so einen Bettler unter Jobcenter-Kontrolle.

Auch in Iserlohn tut sich derzeit ein Mitarbeiter der Stadt Iserlohn dadurch hervor, dass er einem Leistungsberechtigten in der Stadt erbetteltes Geld von den Grundsicherungsleistungen in Abzug bringt.

Auf 100,00 € im Monat schätzt der Sachbearbeiter die Bettelausbeute, er will hochgerechnet 3200,00 € für die letzte Jahre zurück. Schon dreimal hat er 100,00 € einbehalten, obwohl der Anwalt Widerspruch eingelegt hat. Und wieder bleibt nur der Klageweg, um die Weihnachtskürzungen abzuwenden.

Dieses Mal wird es zeitlich kaum klappen können.

“Wie viel asoziale Verkommenheit gehört dazu, die Einnahmen eines Bettlers zu plündern?“ sagt der Eine; “dieser Penner beutet die Gutmütigen und Mildtätigen in seiner Gier aus”, sagen die anderen.

“Was Ihr Einem unter meinen geringsten Brüdern antut, das habt ihr mir getan.” sagt das Kind aus der Weihnachtskrippe als Wanderprediger den Heuchlern seiner Zeit.

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www.huffingtonpost.de/entry/hartz-iv-weihnachten-jobcenter_de_5a3e3314e4b06d1621b492b7


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