Spaniens Verfassungsgericht: So soll es mit Kataloniens Separatistenführer weitergehen
Das spanische Verfassungsgericht hat am Samstag entschieden, dass der Separatist Carles Puigdemont nur zum Regionalpräsidenten Kataloniens gewählt werden kann, wenn er aus dem Exil in Belgien zurückkehrt.
Das ist passiert:
► Puigdemonts muss zu der am Dienstag im Parlament von Barcelona anberaumten Debatte über den Kandidaten und über dessen Regierungsprogramm persönlich erscheinen. Eine Skype-Übertragung, wie Puigdemont es wünschte, reicht demnach nicht. Kommt Puigdemont nicht, werde die Debatte automatisch abgesagt.
► Die Richter waren aufgrund eines Antrags der spanischen Zentralregierung zusammengekommen und entschieden sich nach einer gut achtstündigen Marathonsitzung.
► Im Herbst 2017 hatte es in Katalonien ein illegales Unabhängigkeitsreferendumgegeben sowie ein Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien. Der frühere Regionalchef Puigdemont war nach seiner Amtsenthebung Ende Oktober nach Belgien geflohen, um einer Festnahme zu entgehen. Nach dem Erfolg der Separatisten bei der Neuwahl im Dezember war Puigdemont vom katalanischen Parlamentspräsidenten Roger Torrent vor einigen Tagen zum Kandidaten ernannt worden.
Darum ist es wichtig:
Die Entscheidung der Richter, die am späten Samstagabend öffentlich wurde, ist ein Kompromiss. Puigdemonts Kandidatur wurde weder – wie von Madrid gewünscht – gekippt noch bedingungslos akzeptiert.
Die Diskussion um den Kurs Kataloniens hat immense politische Bedeutung für ganz Spanien und auch für die Region selbst. Die Zentralregierung will eine Abspaltung keinesfalls akzeptieren und hat gezeigt, dass sie notfalls wirtschaftlichen Druck und Gewalt anwenden würde.
Was ihr noch wissen müsst:
Dass Puigdemont nach Spanien zurückkehrt, ist mehr als fraglich. Er müsste unbemerkt einreisen und sich ins Parlament einschleichen. Parlamentarische Immunität würde er nach Meinung von Juristen bestenfalls erst dann genießen, wenn er den Amtseid als Abgeordneter abgelegt hat.
Doch das Verfassungsgericht stellte am Samstag auch klar, dass der gewählte Kandidat “sein Amt ohne gerichtliche Genehmigung und bei Vorliegen eines Haftbefehls nicht antreten kann”.
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