Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen: Tätern drohen nun härtere Strafen
- In Hamburg-Harburg haben vor knapp zwei Jahren drei Jugendliche und ein junger Mann ein hilfloses Mädchen vergewaltigt
- Nach milden Strafen verhandelt das Gericht über eine Neubewertung der Tat
Eine grausame Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Hamburg-Harburg sorgte vor knapp zwei Jahren in Deutschland für Entsetzen. Nun müssen sich die Täter von Mittwoch an erneut vor Gericht verantworten.
Der Bundesgerichtshof hatte die milden Urteile des Hamburger Landgerichts aufgehoben, die Feststellung zum Tatgeschehen jedoch bestätigt.
Die Jugendlichen gestanden die Taten, der Erwachsene stritt es ab
Demnach hatten sich drei Jugendliche und ein junger Mann am 11. Februar 2016 an dem betrunkenen Mädchen vergangen und die Taten in einer Wohnung mit dem Handy gefilmt.
► Dann hatten sie ihr Opfer frühmorgens bei eisiger Kälte in einem Hinterhof abgelegt. Ein Bewohner wurde auf das schreiende Mädchen aufmerksam und verständigte die Polizei.
Das Landgericht hatte drei Jugendliche wegen gemeinschaftlich begangenen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt.
► Eine damals 15 Jahre alte Angeklagte erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe. Der einzige Erwachsene auf der Anklagebank sollte für vier Jahre ins Gefängnis.
Die Jugendlichen hatten die Taten gestanden. Der 21-Jährige hatte den Geschlechtsverkehr mit der 14-Jährigen als einvernehmlichen Sex dargestellt, was ihm das Gericht nicht abnahm.
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Bei der Neubewertung könnten sich die Strafen verschärfen
Der Bundesgerichtshof hat das Landgericht unter anderem aufgefordert, auch den Straftatbestand der Aussetzung zu prüfen: Von Aussetzung spricht man, wenn jemand eine Person in eine hilflose Lage und in Lebensgefahr bringt.
Sollte die Strafkammer das nun bejahen, könnten sich die Strafen verschärfen.
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In dem Verfahren geht es in erster Linie um den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person – der Gesetzgeber bezeichnet diese Straftat inzwischen auch als Vergewaltigung.
Die Täter hätten die 14-Jährige wie Müll weggeworfen
Das 14-jährige Mädchen hatte zur Tatzeit unter der Obhut des Jugendamtes gestanden. Eine 15 Jahre alte Mitbewohnerin hatte es mit zu der Geburtstagsfeier in Harburg genommen. Dort tranken die Jugendlichen zum Teil erhebliche Mengen Alkohol, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die 14-Jährige hatte zunächst einvernehmlichen Sex mit einem 16-Jährigen. Als sie anschließend alkoholbedingt widerstandsunfähig war, missbrauchte der 21-Jährige sie, dann taten dies den Erkenntnissen zufolge die drei anderen jungen Männer.
Als das Mädchen zu schreien begann, legten drei der Angeklagten es kaum bekleidet bei eisiger Temperatur im Hinterhof ab. Die Täter hätten die 14-Jährige wie Müll weggeworfen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Oktober 2016.
Im Krankenhaus musste das Mädchen auf der Intensivstation behandelt werden.
Es ist nicht leicht, über derart schlimme Erfahrungen zu sprechen. Frauen, denen Ähnliches passiert ist, können sich jederzeit und kostenfrei an die Hotline des karitativen Vereins “Weisser Ring” unter 116 006 wenden. Der bundesweit tätige Opferverein unterstützt Menschen, die Opfer von Gewalt wurden.
(cho)
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